Kündigungen nicht klaglos hinnehmen
Sie müssen die Kündigung nicht einfach akzeptieren. Bewahren Sie einen kühlen Kopf, wir helfen Ihnen dabei.
Wichtig ist es, falsche und vorschnelle Schritte zu vermeiden.
3 Wochen
Sie müssen sich innerhalb von drei Wochen gegen die Kündigung wehren. Spätestens drei Wochen nach der Kündigung muss die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingehen.